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Die „Impfpflicht“ entkräften

Updated: Feb 15, 2022

Gerade überschlagen sich die Meldungen – ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor drohe die Kündigung, Arztpraxen müssten schließen, Arbeitgeber Ungeimpfte „unentgeltlich freistellen“, wenn die Ungeimpften ihnen weder einen „Covid-Immunitätsnachweis“ noch eine „Impfunfähigkeitsbescheinigung“ vorlegen. Auf den Punkt gebracht verbirgt sich dahinter nichts als Panikmache. Der Merksatz dieser Tage könnte fast lauten: „Jeder erleidet nur, was er sich selbst antut“. Die Erklärung dafür ist einfach (Dokumenten-Downloads unten).

Vorab: wenn ich im Folgenden das Wort „Impfung“ für die Covid-Injektionen verwende, dann meine ich „prophylaktische Gen-Therapie im Experimentalstadium“. Sämtliche Studien laufen noch, die Zulassungen der EMA, der Europäischen Arzneimittelbehörde, sind noch immer nur „bedingt“ (also an eine wie auch immer definierte „Sonder-Situation“ geknüpft) und mittlerweile wird definitionsgemäß von einer „Impfung“ auch nur noch erwartet, dass sie den „geimpften“ Organismus bei der Abwehr von was auch immer „unterstützt“. Impfungen müssen keine Immunität mehr herbeiführen, nur noch eine „Immun-Reaktion“. Eine solche hat bereits, wer nach einer „Impfung“ in irgendeiner Weise „reagiert“, und sei es auch nur via „Nebenwirkung“. Ein Umstand, der den Begriff „Immunitäts-Nachweis“ von vornherein regelrecht ad absurdum führt und „Impfungen“ in schlichte Behandlungen verwandelt – eben in Therapien, im Fall von „Covid“ in Gen-Therapien.


Die „Impfpflicht für Pflegekräfte“ und § 20a IfSG


Wer genau liest, stellt fest, dass die Vorschrift, die eine „Impfpflicht“ für Beschäftigte im Gesundheitssektor festlegen soll, das tatsächlich gar nicht tut. Sie verlangt lediglich, dass Betroffene ihrem Arbeitgeber entweder einen „Immunitäts-Nachweis“ vorlegen („Impf-“ oder „Genesenen-Nachweis“) oder ein „Impf-Attest“, aus dem hervorgeht, dass dessen Inhaber nicht gegen „Covid“ „geimpft“ werden kann. Mehr Sinnhaftigkeit kann dieser „Vorschrift“ gar nicht fehlen.


Die Sache mit dem „Immunitäts-Nachweis“


Mancherorts findet sie sich noch im Internet, die frühere Definition dessen, was eine „Impfung“ sein soll(te). Zum Beispiel bei flexicon.doccheck.com: Hier versteht man (am 18.1.2022, Datum des Informations-Abrufs) genau wie früher unter einer „Impfung“ die Gabe von „Impfstoffen“ oder „Immunseren“ mit dem Ziel, den Organismus gegen eine Infektionskrankheit zu immunisieren. Als Immunisierung bezeichnet man „das gezielte Herbeiführen der Immunität gegenüber einem bestimmten Antigen, indem man das Immunsystem des Körpers mit diesem Antigen in Kontakt bringt und dadurch eine Immunantwort auslöst“, wobei die Immunität auch durch die Erkrankung selbst entstehen kann (keine Rede übrigens davon, dass Immunität zeitlich begrenzt wäre). Auch das Einbringen von spezifischen Antikörpern gilt nach dieser alten Definition als Immunisierung. „Immun sein“ war einst (= vor „Corona“) gleichbedeutend mit „die Krankheit nicht mehr bekommen können“. Nicht mehr bekommen können, wohlgemerkt.

Die CDC, das US-amerikanische Pendant zum deutschen Robert-Koch-Institut, hat diese früher weltweit verbindliche Definition im September 2021 geändert und eine neue Definition weltweit verbindlich gemacht – zumindest, wenn man den „Regierenden“ die Legitimation zusprechen will, dergleichen „weltweit verbindlich“ zu machen. Woher diese Legitimation rühren mag, soll in diesem Artikel nicht erörtert werden – an dieser Stelle nur der Hinweis, dass Menschen niemandem unter-stehen. Auch denen nicht, die Begriffe definieren oder entscheiden, neue Definitionen zu akzeptieren, wie und wann sie lustig sind. Nach der neuen Definition ist eine „Impfung“ nur noch, was die „Immunreaktion“ eines Körpers gegen eine Krankheit „stimuliert“. Auch ist nicht mehr davon die Rede, dass durch eine „Impfung“ Immunität hervorgerufen wird. Es wird lediglich „Schutz“ vor der Krankheit induziert. „Schutz“ ist nicht „Immunität“. Vor einer Krankheit „geschützt“ ist man auch, wenn man Vitamine schluckt und sich mit einem Schal gegen kalten Wind am empfindlichen Hals „schützt“. Immun ist man durch diese Maßnahmen noch lange nicht. „Immun“ würde bedeuten, man lässt jeden „Schutz“ weg (auch die Vitamine und den Schal) (oder die „Impfung“) und bekommt die Krankheit trotzdem nicht. Nie. Auch nicht ausnahmsweise (Screenshot aus dem Telegram-Kanal von Nitya D. Stahl vom 8. September 2021).

Es ist medizinisch wie juristisch falsch, die Worte „Schutz“ und „Immunität“ synonym zu verwenden. Und wie die offiziellen „Pandemie-Zahlen“ von RKI, PEI und DIVI ein ums andere Mal offenbaren, führen die „Covid-Impfungen“ eben keine Immunität herbei. Deshalb erfüllen Einträge zu "Covid-Impfungen" in einem „Impfpass“ auch nicht die Erfordernisse, die juristisch an einen echten Immunitätsnachweis gekoppelt sein müss(t)en. Der einzige echte Immunitätsnachweis wäre eine durchgemachte „Covid-19-Erkrankung“. Zumindest sofern es die geben sollte und das … „Ding“ … nicht doch bloß eine weitere Erscheinungsform dessen ist, was man „Grippe“ nennt. Da das fragliche „Corona-Virus“ samt seiner illustren „Mutationen“ auch nach Ablauf des zweiten „Pandemie“-Jahres nicht isoliert werden konnte, bestehen an seiner Existenz tatsächlich mindestens berechtigte Zweifel. Zumal „Corona-Viren“ seit ewigen Zeiten an der „Grippe“ beteiligt sind – neben einer beeindruckenden Anzahl weiterer „Viren“ mit wohlklingen Bezeichnungen. Und nein, das hat nichts mit „Corona-Leugnung“ zu tun. Das hat etwas mit Verantwortung, Ehrlichkeit, Ursachenforschung und Selbstkritik zu tun, bei allen Beteiligten. Und nur für’s Protokoll: „Immunität nach durchgemachter Erkrankung“ bedeutet nicht, „ich hatte einen positiven PCR-Test und war 2 Wochen in Quarantäne“. Es bedeutet „ich lag mit den einschlägigen Symptomen im Bett und war krank“. Wem es nicht gelingt, krank zu werden, der ist immun. Von vornherein. Und ja, das gibt es. So funktioniert das, was „Immunsystem“ genannt wird.


Im Übrigen beruht die Mähr der „95-prozentigen Wirksamkeit“ der „Covid-Impfstoffe“ auf einem Trick. Oder netter ausgedrückt: sie beruht auf Mathematik und Statistik. Die tatsächliche Wirksamkeit der „Covid-Impfstoffe“ liegt bei unter 2, teilweise unter 1 Prozent. (Du findest am Ende des Beitrags Dokumente, die zu den wissenschaftlichen Quellen meiner Aussagen führen.)


Die Sache mit der „Impfunfähigkeitsbescheinigung“


Um ehrlich zu sein: ein „Impf-Attest“ ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Die „Covid-19-Impfstoffe“ sind in ihrer Wirkung, Nicht-Wirkung, Neben-Wirkung, Spät-Wirkung und sonstiger „Wirkung“ noch immer nicht vollumfänglich erforscht oder auch nur „getestet“. Damit kann auch keine Aussage über „Unverträglichkeiten“ getroffen werden. Solche sind schlicht und ergreifend ebenso wenig (bzw. in ebenso geringem Ausmaß) bekannt, wie die tatsächlichen Wirkungen. „Unverträglichkeiten“ müssen sich im Rahmen der „Impfstoff-Studien“ erst zeigen. Das bedeutet, dass eine „Impfunfähigkeitsbescheinigung“ erst ausgestellt werden kann, wenn sich gezeigt hat, dass jemand (bzw. eine Gruppe „Jemande“ mit bestimmten Merkmalen) die „Impfung“ nicht verträgt. Da solche Gruppen bislang nicht bzw. nicht abschließend definiert wurden, muss jeder Einzelne, der als „impfunfähig“ gelten will, erst einmal „geimpft“ werden und einen Schaden, der eine „Unverträglichkeit“ anzeigt, davontragen. Davor beruhen sämtliche potenziellen „Unverträglichkeiten“ auf nichts Geringerem als Mutmaßung und Behauptung. Wer nicht weiß, wie er auf etwas reagiert, das ihm injiziert wird, weil ihm dergleichen noch nie injiziert wurde (oder noch nie zum dritten, vierten, fünften oder sonstwievielten Mal) kann nur mutmaßen und behaupten. Und das kann jederzeit infrage gestellt werden. Von und bei jedem Beteiligten.


Das Gesundheitsamt KANN – der Arbeitgeber NICHT


Abgesehen davon, dass im Infektionsschutzgesetz kein Geltungsbereich definiert ist - das Gesetz also tatsächlich nirgends gilt - ergibt sich der (zweit)größte Witz im § 20a IfSG daraus, dass nur das Gesundheitsamt kann. Egal, was der Arbeitgeber denkt. Das Einzige, was der Arbeitgeber darf oder vielleicht sogar muss (sofern man den § 20a IfSG für voll nehmen will): er darf die Vorlage der oben hinterfragten „Immunitätsnachweise“ bzw. der „Impfunfähigkeitsbescheinigung“ fordern, und er darf („muss“) dem Gesundheitsamt die Mitarbeiter melden, die die Vorlage dieser heuchlerischen Unsinnigkeiten verweigern. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die gemeldeten Mitarbeiter zu kündigen, er ist nicht verpflichtet, sie freizustellen – und schon gleich gar nicht „unentgeltlich“. Er ist auch nicht verpflichtet, seinen Laden – sorry – seine Praxis, seine Klinik, sein was auch immer, in vorauseilendem Gehorsam zu schließen. Wenn der Arbeitgeber dergleichen tut, dann weil er das will und/oder weil er es nicht besser weiß. Es ist keineswegs so, dass er „nicht wollen braucht, um zu müssen“. Der Arbeitgeber hat die ihm obliegenden Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Beschäftigung, Arbeitsschutz, Bezahlung etc.) mit dem jeweiligen Mitarbeiter weiterhin zu erfüllen. Ob und was sich das Gesundheitsamt zu tun erlaubt oder nicht, ist völlig unabhängig davon.


Wenn das Gesundheitsamt Dich mal kann


Kommen wir zu der Frage, was das Gesundheitsamt kann. Grundsätzlich kann es alles, was seine Bediensteten mal ausprobieren wollen. Das versteht man – salopp ausgedrückt – unter „Ermessen“. „Ermessen“ steckt in jeder juristischen „Kann-Vorschrift“. Auch § 20a IfSG ist eine solche. Ein weiterer Witz dabei ist, dass innerhalb unseres „Staatsapparates“ alle möglichen „Vorgesetzten“ im Rahmen der Ausübung ihres „Ermessens“ natürlich auch alle möglichen Fehler machen können. Damit die nicht verwirklicht werden, gibt es die „Remonstrationspflicht“. Heißt: wer einen „Befehl von oben“ bekommt, muss den verweigern, wenn die Ausführung bedeuten würde, Unrecht zu tun oder auch "nur" einen möglichen Schaden zu provozieren.


Deshalb bewegen sich alle gehorsamen Be-Diensteten (!) unseres „Staatapparates“ (nicht erst) seit „Corona“-Beginn rechtlich auf sehr dünnem Eis. Denn sie haben schon so viele Ermessensfehler gemacht, dass sie sich, wenn der Spuk eines schönen Tages vorbei ist (Lügen haben leider nicht immer kurze Beine), nur schwer mit „ich wusste es nicht“ herausreden können. Information unterliegt einer „Hol-Schuld“, und wer aus einer Machtposition heraus (und sei diese auch nur eingebildet oder durch Irrtum hervorgerufen) Ermessen ausübt oder Ermessensentscheidungen verwirklicht, darf nicht einfach nur machen, was ihm befohlen oder auch nur gesagt wird. Er darf nicht glauben. Er muss prüfen, selber. Denn er haftet persönlich für alles, was er tut.


Das gilt auch für alles, was sich der individuelle Gesundheitsamts-Mitarbeiter zu dürfen erlaubt, wenn es um Maßnahmen im Kielwasser der „Impfpflicht“ für Pflegekräfte (oder wen auch immer) geht – die im Grunde nur eine Vorlagepflicht bestimmte Papiere betreffend darstellt. Was immer einem Betroffenen „angedroht“ wird, kann auf Ermessensfehlern beruhen und rechtswidrig sein (und nicht nur "kann", gerade in Bezug auf die "Impfpflicht").


Du sitzt am längeren Hebel, auch wenn das vielleicht nicht ganz offensichtlich ist. Wenn Du betroffen bist, musst Du nicht kündigen (was nicht heißt, dass Du das nicht machen sollst, wenn das für Dich tatsächlich das Beste wäre!). Du musst Dich auch nicht unbedingt arbeitssuchend melden (außer, das ist für Dich persönlich das Beste, was Du tun kannst). (Falls Du selber Arbeitgeber für medizinisches Personal bist, musst Du auch nicht schließen.) Wenn Du dort, wo Du arbeitest, eigentlich ganz zufrieden bist und nur keine Lust hast, die Dinge fraglos hinzunehmen, die Dir aufoktroyiert werden, kannst Du Dir auch eine Rüstung anlegen und „denen“ zeigen, dass Du Dich nicht verarschen lässt. Und wenn Du Dir erst bewusst darüber bist, wie stark Deine Position tatsächlich ist (auf jedem Weg, sogar dem innerhalb des Systems), hörst Du vielleicht sogar auf, Dich vor dem Weg zu fürchten (falls Du Dich (noch) fürchtest ;o) ).


Was kann passieren?


Wenn Du Deinem Arbeitgeber die geforderten „Bescheinigungen“ nicht vorlegst, wird er Dich dem Gesundheitsamt melden. Das wird vermutlich kaum ein Arbeitgeber verweigern, abgesehen von den Hardcore-Typen, die schon länger auf P(l)andemie(?)-Kriegsfuß sind und das „für sich eintreten“ (als Unternehmen) nicht auf ihre Mitarbeiter abwälzen.


Nach der Meldung können 2 Dinge geschehen. Es kann durchaus


1. gar nichts passieren, weil das Gesundheitsamt eh genug zu tun hat und den Meldungen nicht nachgeht. Oder 2. das Gesundheitsamt fordert seinerseits die Vorlage der fraglichen „Bescheinigungen“.


Du kannst wählen, wie Du nachher mit dem Gesundheitsamt umgehen willst - ob Du Dich einlässt und den bekannten "Rechtsweg" beschreitest oder das bewusst nicht tust (mehr dazu siehe unten). In beiden Fällen kann es sein, dass das Gesundheitsamt gar nichts macht (und einfach akzeptiert). Es kann aber auch „Maßnahmen“ ergreifen. Welche das sein könnten, unterliegt dem „Ermessen“ des/der Mitarbeiter, mit dem/denen Du es ganz individuell zu tun hast. Von diesen Menschen, ihrem Charakter, ihrer Meinung, ihrer „Persönlichkeit“ und auch ihrem Wissen hängt ab, was auf Dich zukommt und was nicht. Dir können diverse „Auflagen“ gemacht werden, Du kannst Bußgeldbescheide bekommen usw. Es ist denkbar, dass Dir untersagt wird, auf Arbeit zu gehen ("Betretungsverbot" - was Du tunlichst verweigern solltest, denn dann erfüllst Du Deine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr, was ein rechtmäßiger Kündigungsgrund ist).


Gegen alle Arten von „Bescheiden“ stehen Dir innerhalb des Systems (also dann, wenn Du eine Einlassung machst) „Rechtsmittel“ zur Verfügung – vom Widerspruch bis zu Klage und Gerichtsverhandlungen. Mit einem guten Anwalt hast Du sehr gute Chancen, zu gewinnen, denn trotz aller komischen „Gesetze“ ist das Recht auf Deiner Seite. Genau wie „Ermessen“ können auch Gesetze und Verordnungen fehlerhaft und rechtswidrig sein (und das trifft insbesondere auf die „Corona-Gesetze“ und „Corona-Verordnungen“ zu). Hinzu kommt die rechtswidrige Auslegung und Anwendung. Was rechtswidrig ist, entfaltet keine Rechtsbindungswirkung und ist damit nichts, was man befolgen oder dem man gehorchen muss. Durch Gehorsam werden Rechtswidrigkeiten allerdings in „geltendes Recht“ verwandelt. Dass wir das „freiwillig“ zulassen sollten, wage ich jedoch zu bezweifeln. Wer seinen Kindern so etwas hinterlässt, gibt gleichsam eine Erbkrankheit an sie weiter (und jedes Kind ist das Kind von jedem, egal, wer es auf die Welt gebracht hat).


Was kann noch passieren?


Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das Gesundheitsamt Deinem Arbeitgeber irgendwelche Auflagen verpasst, wenn Du die besagten „Bescheinigungen“ nicht vorlegst. Du bist des Amtes „Gegner“. Eher ist möglicherweise zu erwarten, dass Dein Arbeitgeber aus Unwissenheit und Angst jedem Tätigwerden des Gesundheitsamtes vorgreift – und Dich z.B. schon freistellt, wenn Du bloß ihm die „Bescheinigungen“ nicht vorlegst. Damit maßt sich Dein Arbeitgeber aber „hoheitliches Handeln“ an. Er tut Dinge, zu denen er nicht verpflichtet ist und die er über Euren zugrundeliegenden Arbeitsvertrag hinweg auch gar nicht tun darf. Er muss sich an Euren Arbeitsvertrag genauso halten wie Du Dich.


Will Dein Arbeitgeber selber, dass Du Dich „impfen“ lässt, nur noch „genesen“ oder mit „Impf-Attest“ zur Arbeit kommst, muss er Dir einen Änderungsvertrag vorlegen, denn eine bestimmte „Impfung“ haben zu müssen, begründet ein wesentliches Vereinbarungserfordernis hinsichtlich der Erbringung Deiner Arbeitsleistung. Auch solch ein Änderungsvertrag kann rechtswidrig sein, und auch das kannst Du rechtlich prüfen lassen. Zugegeben, das erfordert u.U. einen Anwalt und Klage vor Gericht, aber Du hast keine schlechten Karten, wenn Du alle auf den Tisch legst. Es erschließt sich nicht im mindesten, wieso Dein Arbeitgeber berechtigt oder verpflichtet sein sollte, Dich nur weiter zu beschäftigen, wenn Du Dich auf eigenes Risiko einer experimentellen Gen-Therapie unterziehst oder Dir, nur damit alles seine „Richtigkeit“ hat, halbseidene „Impf-Atteste“ besorgst.


Für Experimentierfreudige


Neben dem bekannten "Rechtsweg" gibt es noch einen anderen, auf dem man sich dem "Amt" auf Augenhöhe stellt, in dem Bewusstsein, dass man ein Mensch mit Person ist (und eine Person eben nicht). Dieser Weg baut auf der Annahme auf, dass sämtliche „Behörden“, „Ämter“, „Ministerien“ etc. nur Unternehmen sind und keine „Staatsorgane“ und dass auch die „BRD“ selbst nur eine Firma ist, kein Staat. Es gibt eine Menge Indizien, die dafürsprechen, dass das tatsächlich so ist – sie an dieser Stelle zu erörtern würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen. Be-Dienstete eines Unternehmens, das sich wie ein "Staatsorgan" benennt, können aber eben keine echten Be-Amte sein - und sind daher nicht mit den hoheitlichen Befugnissen ausgestattet, die sie gegenüber dem "Bürger" heraushängen lassen. "Beamte" haften deshalb für all ihr Tun und Nicht-Tun vollumfänglich persönlich (mit ihrem Privatvermögen, sofern sie keine entsprechende Haftpflichtversicherung haben). Entsprechend haftet auch nicht irgendein "Staat" (deshalb gibt es keine echte Staatshaftung).


Wenn Du Dich auf diesem Weg gegen diverse Begehren von "Ämtern" oder "Behörden" wehrst, wehrst Du Dich gegen die Forderungen oder Auflagen eines „Gesundheitsamtes“ nicht mithilfe der „Rechtsmittel“ Widerspruch, Klage etc. Du machst also keine „Einlassung“ in die jeweilige Sache.


Du betrachtest die „behördliche Forderung“ als Angebot und behandelst sie auch so – unter bewusster Nutzung Deiner Person in Unterscheidung zu Dir als Mensch. Grundsätzlich kannst Du das auch schon gegenüber Deinem Arbeitgeber machen - nach meiner Erfahrung scheuen sich viele jedoch davor, wenn und weil sie bislang ein gutes Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber hatten und nicht "un-nett" auftreten wollen. Wie ratsam dergleichen ist, mag ich nicht beurteilen, aber wie "nett" ist ein Arbeitgeber, der Drohungen ausspricht und zur Teilnahme an medizinischen Experimenten nötigt?


Lass Dich nicht einschüchtern


Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wenn Du im Augenblick mit großer Angst zu kämpfen hast, weil Du Dich hilflos fühlst, unter Druck, ausgeliefert oder ähnliches, hat das Gründe, die mit der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Situation – oder der mit Deinem Arbeitgeber – nur mittelbar zu tun haben. Was im Außen gerade ist, triggert bei vielen Menschen Erinnerungen, die sich als solche nicht unbedingt zu erkennen geben. Vor allem dann, wenn Du sehr heftig fühlst (ganz gleich ob Wut, Angst, Frustration oder was immer), ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du schon einmal so (und sogar noch heftiger) gefühlt hast, und zwar in einer Situation, die Du als mehr oder weniger lebensbedrohlich wahrgenommen hast (je jünger wir sind, desto lebensbedrohlicher können uns diverse Situationen erscheinen) und in der Du tatsächlich nichts tun konntest, Dich nicht wehren konntest. Du musst nicht unbedingt bewusste Erinnerungen daran haben – Körper-Erinnerungen (prozedurale Erinnerungen) reichen aus, um Dich in entsprechende Gefühlszustände zu versetzen. Es kann heilsam sein, sich das anzuschauen, aber sei vorsichtig damit, wenn Du weißt oder denkst, dass Du ein Trauma mit Dir herumträgst oder mit Dir herumtragen könntest. Du musst die Vergangenheit nicht aufwärmen, um Traumata zu lösen. Und nur weil Du Dich vielleicht „früher einmal“ nicht wehren konntest, bedeutet das nicht, dass Du es jetzt auch nicht kannst. Im Gegenteil. Behalt einen kühlen Kopf und achte auf Deine Gedanken, ohne Deine Gefühle zu unterdrücken. Dann lösen sich viele Dinge in Wohlgefallen auf – schlicht und ergreifend, weil Du weißt, was Du tun kannst und weil Du genau das Richtige tust. (Wichtig: auch Aufgeben oder „Füße stillhalten“ kann das für Dich Richtige sein, mag sich dieser Artikel hier auch mit dem Gegenteil beschäftigen. Du bist genauso einzigartig wie die Situation, in der Du Dich befindest – und wie immer gilt: alles kann, nichts muss!)


Download: Argumentationsbeispiel und hilfreiche Unterlagen


In den Downloads unten findest Du ein Beispiel, wie Du gegenüber Deinem Arbeitgeber argumentieren kannst, wenn er meint, Dich aufgrund von § 20a IfSG mit Unannehmlichkeiten konfrontieren zu müssen – und Du nicht mitmachen willst. Du darfst (und sollst!) den Text verändern, um ihn an die Erfordernisse Deines Einzelfalles, Deine Bedürfnisse, Ziele etc. individuell anzupassen. Das ist vor allem wichtig, weil Ihr – Du und Dein Arbeitgeber – eigentlich auf derselben Seite steht – Ihr seid Verbündete. Ihr wollt unterm Strich dasselbe. Was solche „Gesetze“, „Meldungen“ und „Rechts-Interpretationen“ vielfach bewirken, ist Spaltung durch Auseinandersetzung (sprichwörtlich) – aber Ihr müsst Euch nicht spalten lassen. Achte deshalb darauf, dass Du – wenn Du Dich „auseinandersetzt“ – das in einer anbindenden Art und Weise tust und mithilfe Deiner Argumentation mehr informierst als „streitest“. Vielleicht findet Ihr – vor allem Du und Dein Arbeitgeber – über das, was Euch spalten sollte, sogar zu einer ganz neuen Qualität der Kooperation und Zusammenarbeit.


Die weiteren Unterlagen, die ich Dir unten zur Verfügung stelle (Link-Listen) kannst Du zur Untermauerung Deines Standpunktes beifügen. Die Linksammlungen stammen nicht aus meiner Feder, sondern wurden öffentlich via Telegram von anderen engagierten und versierten, teilweise unbekannten Helfern zur Verfügung gestellt.


Verwende das Schreiben so NICHT für eine etwaige, spätere Korrespondenz mit dem Gesundheitsamt, zumindest dann nicht, wenn Du Dich schon mit dem Unterschied zwischen Mensch und Person beschäftigt hast und Dich nicht auf eine Aufforderung, einen "Bescheid" o.ä. des Gesundheitsamtes einlassen willst. Möchtest Du als Mensch mit Person (und nicht als Person) für Dich als Mensch eintreten, erfordert das in Behördenschreiben eine bestimmte Form und bestimmte Schreibweisen. Mehr darüber findest Du in meinem Telegram-Kanal.


Wichtig: Ich gebe Informationen nach bestem Wissen und Gewissen weiter, aber auch ich bin nicht unfehlbar. Hinterfrage deshalb alles und prüfe nach – übernimm nichts unüberlegt und vor allem nicht, ohne es begriffen zu haben! In welcher Form Du welche Informationen für Dich verwendest, liegt in Deiner eigenen Verantwortung. Bei Fragen gerne melden – und auch bei Verbesserungsvorschlägen! :o)

Argumentationshilfe_Arbeitgeber
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Nutzen-Risiko-Analyse Impfung
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Wissens-Sammlung zu Corona und den Impfungen WICHTIG
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128 Studien zur Immunität
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pathophysiologische_Veraenderungen_nach_Impfung mit_Covid-19-Impfstoffen
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