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Die „Impfpflicht“ als Vertrag ?!

Updated: Feb 15, 2022

Gerade debattieren sie in Deutschland über eine „Impfpflicht“ für alle, für über 50-Jährige, für wer weiß wen. Beinahe zeitgleich sprang Tübingens OB Boris Palmer mit einer witzigen Idee aus der Hecke: Man könnte doch jedem „ungeimpften“ Bundesbürger einen Brief schreiben, in dem zur Impfung aufgefordert werde. Oder eingeladen. Österreich hat das bereits getan, woraufhin ein Sturm der Entrüstung und Unsicherheit losbrach, wie mit diesen Briefen umzugehen sei. Anwälte rieten, sie zu ignorieren. Immerhin waren die Briefe weder unterschrieben noch datiert oder anderweitig als „offiziell“, „behördlich“ oder gar „Bescheid“ zu erkennen gewesen. Mussten sie auch nicht sein. Aber: Wer ein bisschen um die Ecke denkt, kann sie als Angebote qualifizieren. Was bedeuten würde, dass man sie keinesfalls einfach ignorieren oder gar vernichten sollte (zumindest, falls sie uns in Deutschland demnächst ins Haus flattern sollten).

Mit einem „Impf-Einladungsschreiben“ haben wir in Österreich einen „Testballon“ steigen lassen und geschaut, was passiert, wenn man die „Impf-Einladung“ (in der das Wort „Angebot“ tatsächlich verwendet wurde) ablehnt. Hintergrund für die Überlegung, das „Angebot“ förmlich abzulehnen, war die Tatsache, dass sich das „Land Tirol“ (in unserem Testfall ist es Tirol) in Firmenverzeichnissen (z.B. dnb.com) als eingetragenes Unternehmen finden lässt. Gleiches gilt beispielsweise für „Land Steiermark“, „Republik Österreich“, „Bundeskanzleramt der Republik Österreich“ oder auch für „Amt der Tiroler Landesregierung“ und zahlreiche weitere „Ämter“, „Behörden“ und ähnliches. Unter www.dnb.com lassen sich auch zahlreiche „Ämter“, „Behörden“, „Ministerien“ etc. aus Deutschland finden. Einfach mal recherchieren.


Wenn Unternehmen irgendwelche Briefe verschicken, mit „Einladungen“ darin oder sogar ausdrücklichen „Angeboten“, ist das zunächst Werbung. Unternehmen dürfen Werbung machen, und sie dürfen auch werben, womit und wofür sie wollen. Zumindest, wenn ihnen die entsprechende Werbung erlaubt ist. Bestimmte Unternehmen dürfen unter bestimmten Bedingungen auch Arzneimittel und medizinische Behandlungen bewerben. Ob Unternehmen wie Land Tirol (um im Folgenden bei unserem Beispiel zu bleiben) dazu legitimiert sind, wollen wir an dieser Stelle aber nicht erörtern (die Antwort tendiert zu NEIN).


Angebot + Annahme = Vertrag


Wichtig in Bezug auf Angebote ist, dass sie nur noch einer Annahme bedürfen, um einen Vertragsabschluss zu begründen. Eine Annahme muss nicht zwingend ausdrücklich erklärt werden. Man muss also nicht immer sagen „ich nehme Ihr Angebot an“, um einen Vertrag einzugehen. Angebots-Annahmen können auch stillschweigend erfolgen, durch „konkludentes Handeln“, wie Juristen sagen. „Konkludentes Handeln“ kann darin bestehen, ein Angebotsschreiben zu ignorieren. „Wer schweigt, stimmt zu“, heißt es nicht zuletzt sehr treffend. Wer ein „Impf-Angebot“ – auch, wenn es nur als „Einladung“ formuliert wurde – nicht ablehnt, kann es u.U. genau dadurch annehmen. Und sich in Sachen „Impf-Angebot“ entsprechend vertraglich verpflichten, sich „impfen“ zu lassen.


Erfüllt der „Impf-Unwillige“ diesen Vertrag dann nicht, weil er sich eben gar nicht „impfen“ lassen will, darf/muss der Vertragspartner „erinnern“. In Österreich ist das per „Impfpflichtgesetz“ (§6) für den 15. Februar erstmals (Update: am 14. Februar 2022 erfolgt, mehr siehe Ergänzungen unten) und nachfolgend alle drei Monate vorgesehen. „Impf-Stichtag“ (was für ein Wort!) ist am 15. März. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ungeimpfte, der sein Impf-Angebot nicht abgelehnt hat, mit der Vertragserfüllung in Verzug. Und wenn er den Vertrag weiterhin nicht erfüllt, hat der Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz (der sogar gerechtfertigt sein kann, es weiß ja keiner, was der Vertragspartner wieder anderen Vertragspartnern zugesagt hat in Sachen „soundso viele müssen geimpft werden“ …). Dieser Schadensersatz kann ganz reizend in der „Geldstrafe“, dem „Bußgeld“, untergebracht worden sein, das sich in Österreich einkommensabhängig auf bis zu 3.600 Euro belaufen darf. Sozusagen alle drei Monate – oder wann immer jemand „ungeimpft“ in freier Wildbahn von „Ordnungskräften“ und „Polizei“ erwischt wird.


(K)ein Gedankenkonstrukt?


Wie man’s nimmt – jeder mag sich seine eigenen Gedanken machen. Und seine eigenen Experimente. In unserem Tiroler Testfall jedenfalls hat sich Witziges offenbart, nachdem wir das „Impf-Angebot“ abgelehnt haben (Du findest alle Schreiben in anonymisierter Form unten zum Herunterladen).


In unserem Ablehnungsschreiben hatten wir geschrieben, dass das Land Tirol, sollte es dem Angeschriebenen künftig weitere „Impf-Angebote“ machen wollen, eine Reihe von Nachweisen zu erbringen habe, im Speziellen


1. den Nachweis der Berechtigung, für Arzneimittel Werbung zu machen, 2. den Nachweis der Existenz des von Ihnen benannten „Virus“, 3. den Nachweis, dass es sich bei dem als „Impfung“ bezeichneten Arzneimittel um ein Mittel zur Immunisierung und nicht nur um eine nicht näher definierte „Behandlung“ in Form einer experimentellen „Gen-Therapie“ handelt, 4. den Nachweis, dass das als „Impfung“ bezeichnete Arzneimittel alle nach anerkannten wissenschaftlichen Standards vorgesehenen Untersuchungen und Prüfverfahren und vollumfänglich durchlaufen hat, 5. den Nachweis, dass das als „Impfung“ bezeichnete Arzneimittel über eine vollständige und bedingungsfreie Zulassung verfügt, 6. den Nachweis, dass das als „Impfung“ bezeichnete Arzneimittel die behauptete Wirksamkeit aufweist, 7. den Nachweis, dass das als „Impfung“ bezeichnete Arzneimittel die behauptete Sicherheit aufweist.


In seiner Antwort (wir hatten zugegebenermaßen gar keine Antwort erwartet, aber wenn ein Angebot abgelehnt wurde, kann der Anbieter ja einfach ein neues, besseres unterbreiten), schickte Land Tirol – bzw. „Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Öffentlicher Gesundheitsdienst“ – eine Linkliste mit Informationen, die der österreichischen Öffentlichkeit von diversen Ministerien und Behörden auf deren Websites zugänglich gemacht werden. Außerdem wurde offenbart, dass der Versendung der „Impf-Einladungen“ anscheinend ein Handel oder eine Weitergabe persönlicher Daten vorausging (von einer „Behörde“ (= Unternehmen) zur (zum) nächsten). Dem Antwortschreiben hing denn auch eine mehrere Seiten lange Information darüber an, was mit den Daten wann geschah und warum kein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften vorläge. Wer seinerseits daraus etwas machen möchte oder sich in Bezug auf die Entwicklungen in Deutschland worauf auch immer vorbereiten mag, mag sich an dieser Stelle inspirieren lassen. In unserem Beispiel haben wir uns auf die Verfolgung des „Impf-Gedönses“ konzentriert.


Die Antwort von Land Tirol bzw. „Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Öffentlicher Gesundheitsdienst“ (diese Abteilung ist zumindest bei D&B so nicht zu finden, daher die „Gänsefüßchen“) wurde vom Angeschriebenen wie gesagt erneut als Angebot gewertet und abgelehnt. Auch dieses Schreiben findest Du unten in den Downloads.


Welche Folgen hätte es, wenn durch Ablehnung der „Impf-Einladung“ bzw. des „Impf-Angebotes“ kein Vertrag zustande kommen würde?


Man würde keine Verpflichtung eingehen, sich „impfen“ zu lassen. Wenn man diese Verpflichtung nicht eingegangen ist, kann dem Gegenüber kein Schaden entstehen, und es darf weder eine wie auch immer geartete Erfüllung, noch irgendeine „Strafe“ oder „Bußgeld“ eintreiben. Insofern ist interessant, worauf die „Gesetze“ bislang abstellen. In Deutschland wird für die Pflegekräfte in Bezug auf „Covid“ ein „Immunitätsnachweis“ gefordert. Die „Impfungen“ begründen nur leider keine Immunität, weshalb ein „Impfnachweis“ nicht als Immunitätsnachweis gelten kann (mehr darüber in meinem Artikel Die Impfpflicht entkräften). In Österreich spricht das „Impfpflichtgesetz“ zwar von einem „Impfnachweis“. Ich persönlich bezweifle aber, dass dieses Gesetz einer gerichtlichen Prüfung standhält. Denn zum einen müsste untersucht werden, warum die Definition für den Begriff „Impfung“ verändert wurde (wäre er nicht verändert worden, dürften die „Impfungen“ nur „Gen-Therapie“ genannt werden) und zum anderen gibt es mittlerweile so viele wissenschaftliche Beweise dafür, dass die „Impfungen“ mehr schaden als nutzen und zudem auch noch als medizinische Experimente anzusehen sind, dass jeder, der nach einer „Impfpflicht“ schreit oder andere wie auch immer dazu nötigt, sich „impfen“ zu lassen, gegen den Nürnberger Kodex verstößt und eine ganze Reihe von Tatbeständen aus dem Strafgesetzbuch erfüllt. Wer das möchte, darf die Konsequenzen gern tragen – wer das nicht möchte, hört einfach auf, mitzumachen.


Ablehnen oder nicht – das ist die Frage


Da es ohnehin nur noch eine Frage der Zeit ist, bis das „Impf-Gedöns“ den Bach runtergeht, muss man „Impf-Einladungen“ vielleicht nicht unbedingt ablehnen. Unvermeidbar ist dann aber, sich (falls das mit dem „den Bach runtergehen“ länger dauert) auf dem „Rechtsweg“ zu wehren, was Geld und Nerven kostet. Wenn man die „Einladungen“ ablehnt, kann man diesen „Rechtsweg“ möglicherweise (!) vermeiden und dennoch bekommen, was man will. Schlicht und ergreifend, weil „sie“ einen in Ruhe lassen, damit "sie" (noch) nicht auffliegen.


Der „Rechtsweg“ wird innerhalb der Fiktion beschritten. Wenn Du Dich ein bisschen mit dem Unterschied zwischen „Mensch“ und „Person“ auskennst, weißt Du, was ich meine. Wenn nicht, findest Du in meinem Telegram-Kanal Hintergrundinformationen, um Dich in die Thematik einzuarbeiten, wenn Du möchtest. In unserem Tiroler Test experimentieren wir mit dem Weg außerhalb der Fiktion. Daher die „seltsamen“ Schreibweisen in unseren Ablehnungsschreiben. Wir haben dieses als Mensch verfasst, der eine Person hat. Wenn Du innerhalb der Fiktion bleiben möchtest, agierst Du als diese Person und verfasst Dein Schreiben wie Du es gewohnt bist. Die Unterscheidung von Mensch und Person ist dennoch bedeutsam, Erklärungen würden aber den Rahmen dieses Artikels sprengen.


Wichtig


Wichtig, damit Du gegenüber dem richtigen Gegenüber ablehnst: Schau genau, von wem im Fall der Fälle Dein „Impf-Angebot“ kommt. In Österreich wurde ein Teil der „Impf-Einladungen“ nicht von irgendeinem Bundesland oder „Amt“ verschickt, sondern von augenscheinlich mehreren Absendern und einem weiteren „Unterzeichner“: Das „Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ und der "Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen" beispielsweise standen im Kopf eines solchen Schreibens (siehe unten), am Ende sandte aber „Ihr Dachverband der Sozialversicherungsträger“ freundliche Grüße. Das Österreichische „Bundesgesundheitsministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ ist bei dnb.com als Unternehmen eingetragen, ein „Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen“ hingegen nicht. Dafür findet sich der „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ im Unternehmensverzeichnis – und auch auf der Homepage der „Österreichischen Sozialversicherung“ in deren Impressum. Wir möchten das an dieser Stelle nicht bewerten, mindestens „undurchsichtig“ erscheint das Ganze allerdings schon. Der Empfänger eines Ablehnungsschreibens sollte in diesem Fall der lustige „Dachverband“ sein. Wenn dieser „im Auftrag“ des Ministeriums handelt, kommt aber eher das Ministerium als „Anbieter“ in Betracht. Allerdings fehlt im Briefkopf der „Impf-Einladung“ das Wörtchen „für“ (Soziales, Gesundheit …), was da vielleicht nicht ohne Grund fehlt, wenn man die Dinge ganz genau nimmt. Jede Menge Gelegenheit also, um jede Menge herauszufinden ;o).


Weiterhin wichtig: Um ein Angebot wirksam ablehnen zu können, muss ein Angebotsschreiben im Original (!) zurückgesandt werden. Falls Du also eine Ablehnung machst, behalte für Deine Unterlagen nur eine Kopie Deiner "Einladung".


Update: ihre jüngste Antwort - die "Impfaufforderung"


Auf unser zweites Ablehnungsschreiben (unten in den Downloads das "2_Muster_Ablehnungsschreiben_nach_Antwort") wurde nicht "extra" geantwortet. Uns flatterte jedoch just am 14. Februar die im österreichischen Impfpflichtgesetz angekündigte "Impfaufforderung" ins Haus. Wieder in Form eines sehr eigentümlichen Schreibens. Keine Absenderadresse, kein Datum, keine Unterschrift. Adressiert war das Schreiben "an einen Haushalt". "Ein Haushalt" kann sich bloß nicht impfen lassen - er ist ja nur ein "Haushalt", kein Mensch und nicht einmal eine Person. Wer immer das Schreiben erhalten hat, kann damit also gar nicht gemeint sein. Hinzu kommt, dass als Absender "Bundesregierung" im Briefkopf des Schreibens steht. "Bundesregierung" gibt es aber ebenfalls nicht - es gibt nur etwas, das in Österreich (und auch in Deutschland) als "Bundesregierung" bezeichnet wird. Dieses Etwas kann aber nicht geschäftlich auftreten. Allenfalls könnte das die "Republik Österreich", das "Bundeskanzleramt der Republik Österreich" oder einmal mehr "Land Tirol" oder andere geschäftsfähige Organisationen. Eine dubiose "künstliche Intelligenz" kann das nicht. Zumindest noch nicht.


Aber: Wir haben noch einen anderen Absender, außen auf dem Briefumschlag: die "Österreichische Post Aktiengesellschaft". Mit welcher Legitimation uns diese ein Angebot in Form einer "Impfaufforderung" unterbreiten kann, erschließt sich zwar nicht, dennoch lässt sich die "Impfaufforderung" als (weiteres) Angebot ansehen und gegenüber der "Österreichischen Post Aktiengesellschaft" ablehnen. Wir machen das in unserem Fall nicht, es ist zu albern, und nach allem, was sich aus unserem bisherigen Schriftverkehr ergeben hat, sollte uns keine Bußgeld-Zahlungsaufforderung mehr schrecken. Unter Bezugnahme darauf, dass die von uns geforderten Nachweise nicht erbracht wurden, kann uns kein Gericht und kein sonstwer verdonnern, irgendwelche "Impfungen" zu nehmen oder Gelder zu überweisen. Die Maske ist gefallen.

Du kannst die Ergebnisse aus unserem kleinen Experiment gern verwenden, um Deine eigene Argumentation zu führen, insbesondere wenn Du ab März "eingeladen" wirst, ein Bußgeld zu bezahlen, weil Du "ungeimpft" in der Weltgeschichte herumgerannt bist. Um im Job, in der Freizeit etc. "Impf-Fanatikern" keine Angriffsfläche zu bieten, ist ein Impf-Attest die beste Wahl, sofern Du es Dir nicht leisten kannst, den Widerstand auf allen Ebenen zu fechten. Aber hab keine Angst und bleib standhaft, wenn Du bis jetzt die "Impfung" abgelehnt hast. So kurz vor dem Ziel sollte sich kein "Standhafter" noch erpressen lassen. Die Guten sind nicht die, die lügen und Zwang ausüben. Die Guten sind die, die am Ende gewinnen.


Ich freue mich, wenn Du Deine Erfahrungen teilst! In Kontakt bleiben kannst Du über meinen Telegram-Kanal.


Impfeinladung
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Impfeinladung2
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1_Muster_Ablehnungsschreiben_Impfeinladung
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Antwort_auf_Ablehnungsschreiben
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2_Muster_Ablehnungsschreiben_nach_Antwort
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