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Vom Sein und Nicht-Sein nach einem Grundgesetz

Was, wenn das Grundgesetz alle Menschen mit „DEUTSCH“ im Pass zu Nazis machen würde? Die, die hier geboren sind, jemanden von hier geheiratet haben, eingebürgert wurden oder sich um dergleichen noch bemühen … ? Ein Ketzer auf den ersten Blick, wer auf solche Fragen kommt. Auf den zweiten Blick offenbart das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dennoch Interessantes.

Ja, es heißt „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Es heißt nicht Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Warum? Weil die Bundesrepublik Deutschland dieses Grundgesetz nicht gemacht hat. Sie hat es bekommen – von den Alliierten – und unter Federführung der USA als „Hauptsiegermacht“. Gibt es Versehen unter Federführungen von Hauptsiegermächten? Wo Juristen insbesondere einer Hauptsiegermacht am Werk sind, sollte doch eher jedes Wort auf der Goldwaage liegen, oder? Weil Gesetze gern „nach dem Wortlaut“ ausgelegt werden. Und Juristen kein Wort unbedacht verwenden. Muss man davon ausgehen, dass Gesetze mit Absicht genauso formuliert werden, wie sie formuliert werden?


Das angesprochene „Interessante“ findet sich in Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dort steht im Absatz 1:


„Deutscher (…) ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (…)“.


Warum das interessant ist? Weil es die deutsche Staatsangehörigkeit erst seit 1934 gibt. Ja, richtig gelesen. Die (eine) deutsche Staatsangehörigkeit hat der engagierte Mann mit dem Schnauzbart ins Deutsch-Land gebracht. Die gab es vorher nicht. Vorher gab es nur die Staatsangehörigkeit in den einzelnen, für sich souveränen Bundesstaaten des Deutschen Reiches – das nicht mehr und nicht weniger war als eben ein Bund aus Einzelstaaten, eine Föderation sozusagen. Dieser Bund hätte sich wahrscheinlich auch „Deutsche Föderation“ oder „deutschländische Föderation“ nennen können oder so. Aber „Reich“ klingt halt schöner und war damals vermutlich auch zeitgemäßer. Es heißt immerhin auch Frankreich, Österreich und Königreich (Belgien zum Beispiel). Und so ein „Reich“ ist ja auch reich. Es ist ein Schatz. Der eigentlich denen gehört, die nach der Drei-Elemente-Lehre das sogenannte Staatsvolk bilden. Alle Macht in einem Staat geht von diesem Volk aus. Da das Deutsche Reich aber eben kein Staat war, konnte es auch kein deutsches Staatsvolk geben. Nur Völker. Die Völker in den Einzelstaaten.


Die Angehörigen der Einzelstaaten im Deutschen Reich hießen wie der jeweilige Staat: Bayern, Preußen, Sachsen usw. Deshalb war im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das (!) Deutsche Reich (RuStaG) formuliert worden:


„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (…) besitzt.“


Das hat der engagierte Mann mit dem Schnauzbart geändert. In seiner Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 heißt es im § 1:


„(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).“


Warum er die Staaten „Länder“ nennen konnte und ob diesbezüglich alles mit rechten oder vielleicht eher linken Dingen zugegangen ist, mag der interessierte Leser auf eigene Faust erforschen – die Erörterung würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.


Halten wir also fest, dass der engagierte Mann mit dem Schnauzbart die (eine) deutsche Staatsangehörigkeit in das Deutsch-Land gebracht hat. Halten wir außerdem fest, dass ausgerechnet die alliierten Befreier des Deutsch-Lands in ihrem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf genau die (eine) deutsche Staatsangehörigkeit abstellen. Damit bekennt sich doch jeder, der einen Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland beantragt, zu der (einen) deutschen Staatsangehörigkeit, die es erst seit 1934 gibt. Oder? Zu was sollte er sich ansonsten bekennen (können)?


Prunkt deshalb auf dem Reisepass der BRD ein Wappen-Adler, der dem Adler der Weimarer Republik zum Verwechseln ähnlich sieht? Ist auf dem Personalausweis deshalb ein ganz anderer Adler abgebildet – und auf der Homepage der Bundesregierung wieder ein anderer? Haben James Baker und Eduard Schewardnadse 1990 den Artikel 23 (Geltungsbereich des Grundgesetzes) deshalb aufgehoben? Steht im Artikel 23 deshalb heute, dass wir zum Glück die EU haben und gilt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland deshalb heute anders als bis 1990?


Fragen über Fragen. Immerhin könnte man gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG auch einen „entgegengesetzten Willen“ hinsichtlich der deutschen Staatsangehörigkeit zum Ausdruck bringen. Aber welche bleibt dann? Dann ist man doch aller Erfahrung nach direkt ein Reichsbürger. Oder staatenlos – und Staatenlosen wird ein Personalausweis ausgestellt (Bundesgesetzblatt Teil II vom 22. April 1976, Artikel 27), wo nachher auch „DEUTSCH“ drinsteht. Oder kann man sich unter Nutzung seines freien Willens anderswo einbürgern lassen? Und wenn ja: Wo? Wer oder was nimmt einen auf, ohne dass man gleich auswandern und alles, was einen hält, aufgeben muss?


So ein Glück aber auch, dass wir die EU haben. Da können wir drin aufgehen. Der Robert Habeck fand das Deutsch-Land eh schon immer zum Kotzen.


Und wie gut, dass die USA als Hauptsiegermacht ihre Ansprüche auf das Deutsch-Land nie aufgegeben und die unsinnigen russischen Friedensvertragsangebote immer konsequent abgewimmelt hat. In was für einer Welt wir leben müssten, wenn die Sanktionen gegen Russland nicht wären … . Unvorstellbar. Da ginge die Macht von den ganz Falschen aus.


Apropos Russland. Da gibt es auch noch ein interessantes Detail, das sich in der Sprache verbirgt und die „Deutschen“ betrifft. „Deutscher“ im Russischen ist „Немец“ („Némjetz“). Dieses Wort wird zwar anders betont, besteht ansonsten aber aus (fast) denselben Buchstaben wie „неметь“ („nemjétch“), was „absterben“ bedeutet und in „онеметь“ steckt, was neben „absterben“ als Übersetzung auch „mit Stummheit geschlagen sein“ zulässt, ebenso „verstummen“, „taub werden“, "still werden" oder „erstarren“. Ein „Deutscher“ wäre demnach sozusagen ein ganz bestimmter „Verstummter“.


Ein verstummter Preuße, ein verstummter Sachse oder ein verstummter Bayer oder sowas vielleicht? Oder einfach nur ein verstummter Mensch oder Angehöriger einer verstummten Ethnie?


Wer oder was willst Du sein? Und warum? Und wer oder was beansprucht in welcher Form die Macht, das zu reglementieren?

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