Generelle Maskenpflicht ab Oktober?
Updated: Jun 18, 2022
„Generelle Maskenpflicht ab Oktober?“, meldet die Welt, und die Bild-Zeitung titelt sogleich „Droht die Winterreifenregel gegen Corona?“. Wem die Maske so sehr Dorn im Auge wie Fetzen im Gesicht war, der kennt die Gutachten und Studien hinsichtlich der „Wirksamkeit“ des Masketragens, deren Ergebnisse sich kurz in der Gleichung „zweifelhafter Schutz + schädliche Wirkung“ zusammenfassen lassen. Ich selbst hatte einige Anstrengungen gegen die Maskenpflicht an der Schule meiner Tochter unternommen und veröffentliche hier anonymisiert meine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige nebst begleitender Unterlagen. Möge das – sofern uns ein erneuter Masken-Ball (pardon: Masken-Herbst) ins Haus steht – Inspiration sein für alle, denen es reicht, deren Kinder trotz Maskenpflicht zur Schule gehen wollen, die Maske aber eben nicht aufsetzen wollen müssen. Vielleicht hat es der eine oder andere im Fall der Fälle mit Staatsanwälten und Richtern zu tun, die nicht mehr bereit sind, ihre Integrität politischen Wünschen zu opfern.

Das tut die Judikative in Deutschland nicht? Nun, vielleicht „kommt das darauf an“. Tatsächlich ist es so, dass Richter in Deutschland unabhängig sind. Gute Freunde der Politiker dürfen sie dennoch sein. Aber zu gute Freunde? Ob es das gibt, sei dahingestellt, aber immerhin entschied das Bundesverfassungsgericht gerade, dass Angela Merkel 2020 die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen nicht hätte rückgängig machen dürfen. Hat das Konsequenzen? Bislang: nein. Politiker werden mittlerweile nur noch „gerügt“. Verantworten müssen sie sich nicht.

Screenshot vom 17.6.2022, 16.32 Uhr
Warum? Weil die Staatsanwaltschaften in Deutschland – anders als die Richter – nicht unabhängig sind, sondern weisungsunterworfen. Wem gegenüber? Dem Landes-Justizminister. Wenn der Justizminister nicht möchte, dass jemandem Ungemach geschieht, kann er der Staatsanwaltschaft verbieten, gegen den Jemand zu ermitteln. Der Jemand muss dafür nicht zwingend Politiker sein. Er muss nur den „richtigen Leuten“ bzw. der „richtigen Sache“ dienen.
Das ist rechtswidrig? Die Beamten müssen sich widersetzen? Nein. Es gibt zwar die sogenannte „Remonstrationspflicht“, die bedeutet aber nicht, dass Beamte rechtswidrige Befehle verweigern dürfen. Im Gegenteil. Beamte haben zu gehorchen, auch dann, wenn das, was von ihnen verlangt wird, rechtswidrig ist. Glaubst Du nicht? Bei „rechtslupe.de“ steht’s.
Recht haben und Recht bekommen …
Und wenn man das Richtige tut, aber der „falschen“ – oder besser: politisch nicht gewünschten – Sache dient? Dann gibt’s auf den Frack. Aktuelles Beispiel: die Journalistin Alina Lipp, die tagesaktuell aus Donjezk berichtet – nur leider nicht das, was die Menschen in Deutschland über den „Russland-Ukraine-Konflikt“ denken sollen. Was Alina gerade blüht, kann man in Thomas Röpers „Anti-Spiegel“ nachlesen. Damit Alina sich nicht verteidigen kann, wird sie im Verfahren bewusst nicht angehört. In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das Alina Lipp auf ihrem Telegram-Kanal veröffentlicht hat, heißt es:
„Eine Anhörung der Beschuldigten unterbleibt, weil sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs.4 S.1 StPO.“
Was die Beschuldigte zu sagen hat, gefährdet den „Ermittlungszweck“. Beamte müssen rechtswidrigen Anweisungen Vorgesetzter gehorchen. Die Justizminister dürfen verbieten und befehlen, wer von den „Strafverfolgungsbehörden“ in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden darf oder muss und wer nicht. Wie froh können wir doch sein, in einem Rechtsstaat zu leben!
Maskenwahnsinn: Widerstand für Katz‘?
Nein. Es lohnt sich, auch innerhalb des Systems gegen Unrecht vorzugehen – gerade dann, wenn man erwarten kann, dass man nicht Recht bekommt. Jede Anzeige (wie in meinem Fall die Maskengeschichte) generiert eine Akte, produziert etwas, das dokumentiert, in welcher Form Unrecht begangen wurde – und von wem. Irgendwann hat diese verrückte Geschichte ein Ende – und wird aufgearbeitet. Und je mehr Aufzuarbeitendes von vornherein aktenkundig ist, desto besser. Außerdem klärt jede Form des Widerstands immer noch auf.
Im Hinblick auf eine mögliche generelle Maskenpflicht ab Oktober macht man aus meiner Sicht nichts verkehrt, wenn man sich wappnet. Im Gespräch ist eine „O-O-Regelung“, eine „Oktober bis Ostern Regel“, analog zur Winterreifen-Empfehlung.
Hinweis In meinen Unterlagen hatte ich nicht Bezug nehmen können auf die Masken-Studie des Psychologen Dr. Harald Walach, die 2021 veröffentlicht, kurz darauf aber wieder zurückgezogen wurde - vermutlich aus politischen Gründen. Diese Studie ist gerade eben peer reviewed wieder veröffentlicht worden, kann somit also auch wieder zur Argumentation gegen Maskenpflichten insbesondere an Schulen herangezogen werden. Die Studie im Volltext (englisch) kann hier heruntergeladen werden. Hintergrundinformationen auf Deutsch zur Studie gibt es auf der Homepage von Harald Walach.
Zum Download: Strafanzeige gegen Maskenpflicht